Ihre Idee zum Projekt für die Gesellschaft machen

Wir fördern Menschen in der Entwicklung neuer Impulse für unser Gemeinwohl und unsere Gesellschaft. Initiativen und Projekte in gemeinnütziger Trägerschaft können bei der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft für die Durchführung zeitlich begrenzter Vorhaben Fördergelder beantragen – vor allem in der Phase des Beginns.

Anträge auf Förderung werden intensiv und individuell geprüft. Über die Vergabe und die Höhe der Fördermittel entscheiden die Geschäftsführung und der Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft. Förderanträge sind an den Stiftungsrat zu richten. Dieser tagt dreimal pro Jahr.

Förderschwerpunkte

Das Spektrum der geförderten gemeinnützigen Zwecke der Stiftung ist bewusst weit gesteckt. Es umfasst die Förderung von:  

  • Bildung und Forschung
  • Gleichberechtigung im demokratischen Staatswesen
  • internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung
  • und bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke.

Förderkriterien

  • Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft unterstützt vorwiegend Projekte, die von einzelnen Menschen und/oder Gruppen mit dem Ziel gesellschaftlicher Entwicklung oder der Impulsgebung entwickelt und realisiert werden.
  • Notwendige Voraussetzung ist, dass die zu fördernde Ideen und Projekte im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts abgewickelt werden können.
  • Privatwirtschaftliche Unternehmen können nicht gefördert werden. In Zweifelsfällen treffen Stiftungsrat und Geschäftsführung individuelle Förderentscheide.

Förderantrag stellen

Förderanträge sind über die digitale Antragstellung bei der GLS Treuhand zu stellen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung

Direkt zur digitalen Antragsstellung

Alternativ haben gibt es die die Möglichkeit unseren etwas freilassenderen Fragenkatalog zur Antragstellung zu beatworten und per Mail an zsmug@gls-treuhand.de zu senden.

Ihr Kontakt

STIFTUNGSBETREUUNG

Britta Wilhelm


+49 234 5797 5256
zsmug@gls-treuhand.de

 

Fragen und Antworten

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft fördert Menschen in der Entwicklung neuer Impulse für unser Gemeinwohl und unsere Gesellschaft. Initiativen und Projekte in gemeinnütziger Trägerschaft können bei der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft für die Durchführung zeitlich begrenzter Vorhaben Fördergelder beantragen – vor allem in der Phase des Beginns.


Privatwirtschaftliche Unternehmen können nicht gefördert werden. In Zweifelsfällen treffen Stiftungsrat und Geschäftsführung individuelle Förderentscheide.

 

Das Spektrum der geförderten gemeinnützigen Zwecke der Stiftung ist bewusst weit gesteckt. Es umfasst die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Forschung, Gleichberechtigung im demokratischen Staatswesen, internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung, und bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke.

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft unterstützt vorwiegend Projekte, die von einzelnen Menschen und/oder Gruppen mit dem Ziel gesellschaftlicher Entwicklung oder der Impulsgebung entwickelt und realisiert werden.

Vor Antragstellung empfiehlt es sich, die Satzung aufmerksam zu lesen, um zu überprüfen, ob Ihre Vorhaben den Grundsätzen der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft entsprechen. Hier finden Sie die Satzung.

 

Förderanträge sind über die digitale Antragstellung bei der GLS Treuhand zu stellen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung

Direkt zur digitalen Antragsstellung

Alternativ haben gibt es die die Möglichkeit unseren etwas freilassenderen Fragenkatalog zur Antragstellung zu beatworten und per Mail an zsmug@gls-treuhand.de zu senden.

Anträge auf Förderung werden durch den Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft entgegengenommen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft besteht nicht.

In der Regel lädt der Stiftungsrat den Antragsteller zu einem Gespräch ein. Der Stiftungsrat berät sich bis zu drei Male im Jahr. Die genauen Daten zu den Sitzungen kann die Zukunftsstiftung nicht benennen, jedoch ein Zeitraum, in dem mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Über eine Förderzusage wird der Antragsteller schriftlich informiert. Absagen werden ebenfalls schriftlich versandt. Zu den Gründen der Absage nimmt die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft keine Stellung. Es ist daher von Nachfragen abzusehen.

 

Hier finden Sie die vollständige Datenschutzerklärung der GLS Treuhand, unserer Rechtsträgerin.

 

Mehr entdecken

Förderprojekte

Wie kommt das Neue in die Welt? Ingeborg Diederich, Gründerin der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft war es ein Anliegen, Initiativen und Projekte, die mit ihrem Impuls etwas Neues wagen, zu beflügeln. Erfahren Sie hier mehr über aktuelle und vergangene Förderprojekte.

Unterstützen

Veränderung und Entwicklung beginnt bei jedem Einzelnen selbst. So verändert sich unsere Welt, unsere Gesellschaft nur durch den Impuls, das Engagement von einzelnen Menschen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese notwendige Veränderung unterstützen können.

 

Lesen Sie hier die komplette Satzung der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft.

Satzung