Gesellschaft entwickeln - Mit Veränderungswille und individueller Gestaltungskraft

Wie kommt das Neue in die Welt? Den Einzelnen in seiner Initiative für die Gemeinschaft unterstützen wie sonst nur eine Institution – das ist das Anliegen der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft. Denn: Die Gestaltung des Neuen braucht die Initiative des Einzelnen. Der Einzelne benötigt die Unterstützung des Umfeldes. Ziel der Stiftung ist es daher, Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen, neue Impulse für unser Gemeinwohl und unsere Gesellschaft zu entwickeln.

 

Heute mehr denn je benötigt: Initiative Projekte einzelner Menschen

Angesichts vielfältiger gesellschaftlicher Herausforderungen sind wir heute in besonderer Weise auf die Initiative Einzelner angewiesen. Nur so kann Neues in die Welt kommen. Einzelne in ihrer gemeinnützigen Initiative zu unterstützen, ist daher Aufgabe der Stiftung. Geförderte Projekte sollen einen gegenseitigen Umgang in Respekt, Würde, Freiheit und Nächstenliebe befördern.

Lesen Sie hier die komplette Satzung der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft.

Satzung

Im Sinne der Stifterin Ingeborg Diederich unterstützen wir Menschen, die sich mit ihren ganz persönlichen Impulsen für unsere Gesellschaft einsetzen. So gehörten in der jüngeren Vergangenheit eine individuell reflektierte Sterbebegleitung, eine Fotodokumentation kämpfender Jesidinnen gegen den IS oder eine Reise auf der Suche nach den Gründen, wie Frieden entsteht, zu den Förderprojekten.

Die Stifterin Ingeborg Diederich wollte Menschen ermutigen, sich gesellschaftlich einzusetzen. Daher gründete sie 2000 die „Zukunftsstiftung Soziales Leben“. Individueller Mut gepaart mit der Aufmerksamkeit für Themen, Vorhaben und Ideen, wie beispielsweise die Schaffung von Begegnungsräumen für Menschen mit konträren Erfahrungen und Ansichten, die in unserer Gesellschaft fehlen – das war ihr Ansatz. Ingeborg Diederich ist Ende 2017 verstorben. Ihre Stiftung lebt weiter.

Aus privater Initiative gesellschaftliche Aufgaben ergreifen: Diesen Ansatz wollen wir gerne weiter und noch gezielter in gemeinnützigen Einzelprojekten fördern und stärken. Anträge und Spenden dazu sind herzlich willkommen. Zu tun gibt es genug!

Unsere Gründungsstifterin Ingeborg Diederich und unsere Wurzeln

Gründerin dieser Stiftung ist Ingeborg Diederich. Sie hat in 75 Lebensjahren mit großer Anteilnahme Menschen beobachtet, die aus ganz individueller Initiative in kleinen Schritten Veränderungen für die Gesellschaft auf den Weg brachten oder aber scheiterten. Zu ihrem 75. Geburtstag hat sie die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft finanziell ausgestattet, um Initiativen Einzelner auf gemeinnützigem Felde – gerade in der Phase des Anfangens – zu ermöglichen und zu fördern.

Mehr über Ingeborg Diederich erfahren

Ingeborg Diederich

„Individuelle Initiativkraft wirksam werden lassen; für unsere Gesellschaft – das treibt mich an.“

Ingeborg Diederich, Gründungsstifterin (1952 –2017)

Gründungstifterin Ingeborg Diederich

Fragen & Antworten

Wie kommt das Neue in die Welt? Diese Frage beschäftigte Ingeborg Diederich, Gründerin der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft, zeitlebens. Sie stellte fest: Es ist die Initiative einzelner, mutiger Menschen oder Gruppen, die Schritt für Schritt eine Gesellschaft verändern können. Um mit neuen Impulsen in Gemeinwohl und Gesellschaft wirken zu können, benötigen Menschen die Unterstützung durch ihr Umfeld. Den Einzelnen in seiner Initiative für die Gemeinschaft unterstützen– das ist das Anliegen der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft.

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft fördert Menschen in der Entwicklung neuer Impulse für unser Gemeinwohl und unsere Gesellschaft. Initiativen und Projekte in gemeinnütziger Trägerschaft können bei der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft für die Durchführung zeitlich begrenzter Vorhaben Fördergelder beantragen – vor allem in der Phase des Beginns.


Privatwirtschaftliche Unternehmen können nicht gefördert werden. In Zweifelsfällen treffen Stiftungsrat und Geschäftsführung individuelle Förderentscheide.

 

Das Spektrum der geförderten gemeinnützigen Zwecke der Stiftung ist bewusst weit gesteckt. Es umfasst die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Forschung, Gleichberechtigung im demokratischen Staatswesen, internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung, und bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke.

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft unterstützt vorwiegend Projekte, die von einzelnen Menschen und/oder Gruppen mit dem Ziel gesellschaftlicher Entwicklung oder der Impulsgebung entwickelt und realisiert werden.

Vor Antragstellung empfiehlt es sich, die Satzung aufmerksam zu lesen, um zu überprüfen, ob Ihre Vorhaben den Grundsätzen der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft entsprechen. Hier finden Sie die Satzung.

 

Förderanträge sind über die digitale Antragstellung bei der GLS Treuhand zu stellen.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung

Direkt zur digitalen Antragsstellung

Alternativ haben gibt es die die Möglichkeit unseren etwas freilassenderen Fragenkatalog zur Antragstellung zu beatworten und per Mail an zsmug@gls-treuhand.de zu senden.

Anträge auf Förderung werden durch den Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft entgegengenommen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft besteht nicht.

In der Regel lädt der Stiftungsrat den Antragsteller zu einem Gespräch ein. Der Stiftungsrat berät sich bis zu drei Male im Jahr. Die genauen Daten zu den Sitzungen kann die Zukunftsstiftung nicht benennen, jedoch ein Zeitraum, in dem mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

Über eine Förderzusage wird der Antragsteller schriftlich informiert. Absagen werden ebenfalls schriftlich versandt. Zu den Gründen der Absage nimmt die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft keine Stellung. Es ist daher von Nachfragen abzusehen.

 

Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft verfügt über einen Geschäftsführer und einen Stiftungsbeirat. Der Stiftungsbeirat entscheidet über etwaige Anträge auf Förderung.

Geld kann ein großes Geschenk und wichtiger Impuls für einen Menschen sein, Mut zu fassen und seine Ideen für die Gesellschaft zu entwickeln und zu gestalten. Freies Schenken eröffnet Räume in der Hoffnung auf das Engagement, die Entfaltung von Fähigkeiten und die Entwicklung anderer Menschen: es eröffnet Raum für Neues in der Welt.  Durch freilassende Schenkungen können im Idealfall zukünftige, jetzt noch nicht als notwendig erkennbare Projekte und Initiativen unterstützt werden.

Eine Zustiftung ist eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Die Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft ist durch eine Zuwendung der Stifterin Ingeborg Diederich zu ihren Lebzeiten entstanden. Sie können das bereits vorhandene Stiftungskapital mithilfe Ihrer Zustiftung erhöhen. Die ist auch in Form von Erbeinsetzungen und Vermächtnissen im Rahmen der Testamentsgestaltung möglich.

Es ist möglich, innerhalb des Stiftungszwecks der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft einen eigenen, individuellen Stiftungsfonds zu errichten – damit liegt die Verwendung der Mittel in Ihrer Hand. Zuwendungen ins Stiftungsvermögen der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft sind steuerlich absetzbar. Für die Einrichtung eines Stiftungsfonds erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Über die Erträge aus den Überschüssen Ihrer Vermögensanlage können Sie zugunsten gemeinnütziger Vorhaben im Rahmen eines Stiftungszwecks verfügen.

Selbstverständlich können Sie der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft eine Spende überweisen. Mit einer Spende machen Sie der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft ein Geschenk – gleichzeitig helfen Sie, Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen und Impulse für unser Gemeinwohl und unsere Gesellschaft zu setzen und damit Neues in die Welt zu bringen.

Rufen Sie uns einfach an: +49 (0)234 5797-5227

Lernen Sie uns besser kennen

Team

Lernen Sie das Team der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft kennen.

Gremien der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft

Der Stiftungsrat ist das zentrale Entscheidungsorgan für die Zweckverwirklichung der Stiftung. Er entscheidet über den Einsatz und die Vergabe von Stiftungsmitteln sowie über die Arbeitsziele und Methoden der Stiftung, um in der Zusammenarbeit mit Schenker*innen, Projektinitiator*innen und Geförderten den Stiftungszweck bestmöglich zu verwirklichen.

Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen der Gremien vor, führt deren Beschlüsse aus, begleitet die Projekte der Stiftung und vertritt die Stiftung nach außen. Sie wird von der GLS Treuhand im Einvernehmen mit Stiftungsrat und Kuratorium bestellt.

Das Kuratorium begleitet die Arbeit der Geschäftsführung und des Stiftungsrates. Es schafft den Rahmen für die Reflektion/Überprüfung von deren Arbeit und entscheidet über ihre Entlastung. Das Kuratorium beruft den Stiftungsrat.

Förderprojekte

Wie kommt das Neue in die Welt? Ingeborg Diederich, Gründerin der Zukunftsstiftung Mensch und Gesellschaft war es ein Anliegen, Initiativen und Projekte, die mit ihrem Impuls etwas Neues wagen, zu beflügeln. Erfahren Sie hier mehr über aktuelle und vergangene Förderprojekte.